Häufige Fragen

Alles was du über die EEG Itter wissen musst - von der Mitgliedschaft bis zur Abrechnung, einfach erklärt.

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Allgemein

Eine EEG ermöglicht es Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden, gemeinsam erneuerbare Energie zu erzeugen, zu speichern, zu verkaufen und zu verbrauchen. Die rechtliche Grundlage bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Durch den lokalen Austausch von Strom profitieren alle Mitglieder von reduzierten Netzentgelten und entfallenden Abgaben.

Die EEG Itter ist eine regionale Energiegemeinschaft in Itter, Tirol. Wir verbinden lokale Stromerzeuger (Photovoltaik) mit Verbrauchern aus der Gemeinde. Der Strom bleibt lokal und schafft Wertschöpfung in unserer Region.

Alle Haushalte und Unternehmen innerhalb des Umspannwerks Hopfgarten können Mitglied werden. Du kannst deinen Zählpunkt ganz einfach auf unserer Website prüfen - gib deine Zählpunktnummer ein und du erfährst sofort, ob du teilnehmen kannst.

100% erneuerbare Energie aus der Region: Lokale Photovoltaikanlagen auf Dächern unserer Mitglieder. Keine fossilen Brennstoffe, kein Atomstrom - nur saubere, regionale Energie.

Die Vorteile sind vielfältig:

  1. Günstigere Strompreise durch reduzierte Netzentgelte und entfallende Abgaben
  2. 100% lokaler, erneuerbarer Strom
  3. Keine Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen
  4. Unterstützung der lokalen Wirtschaft und Wertschöpfung
  5. Beitrag zum Klimaschutz

Bei einem normalen Stromanbieter kaufst du Strom aus dem allgemeinen Netz. Bei der EEG beziehst du Strom direkt von deinen Nachbarn - der Strom wird lokal erzeugt und lokal verbraucht. Das reduziert Netzentgelte und Abgaben, was den Strom günstiger macht.

Mitgliedschaft

In drei einfachen Schritten:

  1. Prüfe deinen Zählpunkt auf unserer Website
  2. Fülle das Beitrittsformular aus
  3. Du erhältst eine Bestätigung und wirst automatisch beim Netzbetreiber angemeldet

Der gesamte Prozess dauert in der Regel nur wenige Tage.

Die Mitgliedschaft selbst ist kostenlos. Du zahlst nur für den Strom, den du über die EEG beziehst - zu unseren günstigen EEG-Tarifen, die garantiert nie höher sind als der TIWAG Comfort Tarif.

Ja, es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Du kannst jederzeit austreten - ohne versteckte Kosten oder bürokratische Hürden.

Dein bestehender Stromvertrag bleibt bestehen. Die EEG liefert dir Strom, solange welcher verfügbar ist. Ist kein EEG-Strom verfügbar (z.B. nachts wenn keine Sonne scheint), liefert automatisch dein bisheriger Anbieter - nahtlos und ohne Unterbrechung.

Ja! Wenn du z.B. eine PV-Anlage hast, kannst du deinen Überschussstrom in die EEG einspeisen und erhältst dafür eine faire Vergütung. Bei Bedarf (z.B. abends) beziehst du dann EEG-Strom von anderen Mitgliedern.

Nein! Dein bestehender Stromanbieter bleibt dein "Backup". Du beziehst Strom über die EEG, solange verfügbar. Den Reststrom liefert weiterhin dein aktueller Anbieter. Du brauchst also nichts zu kündigen.

Bei einem Umzug innerhalb des Umspannwerks Hopfgarten kannst du einfach deinen neuen Zählpunkt anmelden. Bei einem Umzug außerhalb des Gebiets endet die Mitgliedschaft automatisch - ohne Kosten oder Fristen.

Ja, sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Mitglied werden, solange sie im Versorgungsgebiet liegen. Auch Landwirte mit Photovoltaik sind herzlich willkommen - als Einspeiser oder Bezieher.

Technik

Der Zählpunkt ist eine 33-stellige Nummer (beginnend mit "AT"), die deinen Stromanschluss eindeutig identifiziert. Du findest ihn auf deiner Stromrechnung, im Online-Portal deines Netzbetreibers oder direkt auf deinem Smart Meter.

Die 33-stellige Zählpunktnummer (beginnend mit "AT") findest du:

  1. Auf deiner Stromrechnung von TINETZ oder deinem Stromanbieter, meist im oberen Bereich bei den Vertragsdetails
  2. Im TINETZ Kundenportal unter "Meine Anlagen"
  3. Direkt auf deinem Smart Meter Display

Die Nummer sieht so aus: AT0050000000000000000000000012345.

Ja! Wenn du eine PV-Anlage mit Einspeisung hast, hast du zwei verschiedene Zählpunkte mit unterschiedlichen Nummern:

  1. Verbrauchszählpunkt - misst deinen Strombezug (dein "normaler" Stromzähler)
  2. Einspeisezählpunkt - misst die Einspeisung deiner PV-Anlage (wurde bei der Installation eingerichtet)

Die beiden Nummern sind unterschiedlich! Du kannst beide in einer Anmeldung erfassen - klicke einfach auf "Weiteren Zählpunkt hinzufügen".

Jeder Zählpunkt ist entweder Verbraucher oder Erzeuger - nie beides gleichzeitig, da es immer unterschiedliche Zählpunktnummern sind.

  • Verbraucher-Zählpunkt: Misst deinen Strombezug (Haushalt, Garage, Ferienwohnung)
  • Erzeuger-Zählpunkt: Misst deine Stromeinspeisung (PV-Anlage)

Hast du beides? Dann melde beide Zählpunkte an - einen als Verbraucher, einen als Erzeuger.

Ja, für die Teilnahme an der EEG ist ein Smart Meter (intelligenter Stromzähler) erforderlich. Die gute Nachricht: Die meisten Haushalte in Tirol haben bereits einen. Falls nicht, wird er kostenlos vom Netzbetreiber installiert.

Nein, du musst nichts installieren, umbauen oder verändern. Die Umstellung erfolgt rein administrativ über deinen Zählpunkt beim Netzbetreiber. Dein Stromanschluss bleibt genau wie er ist.

Nutze unseren Zählpunkt-Checker auf der Website unter "Zählpunkt prüfen". Gib einfach deine 33-stellige Zählpunktnummer ein und du erfährst sofort, ob du im Versorgungsgebiet der EEG Itter liegst.

Das Versorgungsgebiet umfasst alle Anschlüsse innerhalb des Umspannwerks Hopfgarten. Mit dem Zählpunkt-Checker auf unserer Website findest du in Sekunden heraus, ob du dabei sein kannst.

Der Netzbetreiber teilt den verfügbaren EEG-Strom automatisch auf alle Mitglieder auf - proportional zum jeweiligen Verbrauch. Du musst dich um nichts kümmern, das passiert vollautomatisch im Hintergrund.

Die EEG hat keinen Einfluss auf die Versorgungssicherheit. Bei einem Stromausfall im Netz bist du genauso betroffen wie ohne EEG-Mitgliedschaft. Die Netzstabilität wird weiterhin vom Netzbetreiber gewährleistet.

Ja! Da EEG-Strom tagsüber verfügbar ist (Solarstrom), lohnt es sich, große Verbraucher wie Waschmaschine oder E-Auto tagsüber laufen zu lassen. So maximierst du deinen EEG-Anteil und sparst noch mehr.

Preise & Abrechnung

Der Preis besteht aus:

  • Energiepreis (marktbasiert, fair zwischen Käufern und Verkäufern aufgeteilt)
  • Reduziertes Netzentgelt (-28%)
  • Servicegebühr (1 ct/kWh für den EEG-Betrieb)

Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen komplett.

Drei Gründe:

  1. Reduziertes Netzentgelt (-28%), weil der Strom lokal erzeugt und verbraucht wird
  2. Keine Elektrizitätsabgabe (0,1 ct/kWh Ersparnis)
  3. Kein Erneuerbaren-Förderbeitrag (0,58 ct/kWh Ersparnis)

Diese Einsparungen werden direkt an dich weitergegeben.

Unsere Preisformel garantiert mathematisch, dass du als Stromkäufer nie mehr zahlst als den TIWAG Comfort Tarif. Bei niedrigen Marktpreisen sparst du sogar deutlich mehr. Das ist keine Hoffnung - das ist in der Formel verankert.

Du erhältst eine quartalsweise Abrechnung von uns für den EEG-Strom. Dein bestehender Stromanbieter rechnet nur den Reststrom ab, den du nicht über die EEG beziehst. So hast du volle Transparenz über beide Anteile.

Als Einspeiser erhältst du den Mittelpreis minus 1 ct Servicegebühr. Das ist in der Regel deutlich mehr als bei TIWAG oder dem OEMAG-Marktpreis - und dein Strom wird garantiert lokal von deinen Nachbarn verbraucht.

Die Preise folgen dem Markt (OEMAG Marktpreis), werden aber quartalsweise festgelegt. So profitierst du von günstigen Marktphasen, hast aber trotzdem Planungssicherheit. Die TIWAG-Garantie schützt dich nach oben.

Die Servicegebühr beträgt 1 ct/kWh und finanziert den Betrieb der EEG: Verwaltung, Abrechnung, Website und Mitgliederbetreuung. Sie wird transparent ausgewiesen und ist bereits in den angegebenen Preisen enthalten.

Nein! Alle Kosten sind transparent aufgeschlüsselt. Es gibt keine Grundgebühr, keine Anmeldegebühr, keine versteckten Zuschläge. Du zahlst nur für den Strom, den du tatsächlich über die EEG beziehst.

Nutze unseren Beispielrechner auf der Website. Gib deinen jährlichen Stromverbrauch ein und sieh sofort, wie viel du mit der EEG Itter sparen kannst - basierend auf den aktuellen Preisen.

Nein. Pauschalierte Land- und Forstwirte nach § 22 UStG sind von der Reverse-Charge-Regelung für Stromlieferungen (§ 19 Abs 1d UStG) ausgenommen.

Das bedeutet: Wenn du als pauschalierter Landwirt Strom aus deiner Photovoltaikanlage an die EEG lieferst, bleibt die normale Umsatzsteuerregelung bestehen. Du musst dir keine Gedanken über den Übergang der Steuerschuld machen.

Quelle: BMF FAQ zur UStBBKV

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Werde Teil der EEG Itter und profitiere von günstigen, lokalen Strompreisen.