Häufige Fragen
Alles was du über die EEG Itter wissen musst - von der Mitgliedschaft bis zur Abrechnung, einfach erklärt.
Preise & Abrechnung
Transparente Informationen zu Kosten, Ersparnis und Abrechnung.
Der Preis besteht aus:
- Energiepreis (marktbasiert, fair zwischen Käufern und Verkäufern aufgeteilt)
- Reduziertes Netzentgelt (-28%)
- Servicegebühr (1 ct/kWh für den EEG-Betrieb)
Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen komplett.
Drei Gründe:
- Reduziertes Netzentgelt (-28%), weil der Strom lokal erzeugt und verbraucht wird
- Keine Elektrizitätsabgabe (0,1 ct/kWh Ersparnis)
- Kein Erneuerbaren-Förderbeitrag (0,58 ct/kWh Ersparnis)
Diese Einsparungen werden direkt an dich weitergegeben.
Unsere Preisformel garantiert mathematisch, dass du als Stromkäufer nie mehr zahlst als den TIWAG Comfort Tarif. Bei niedrigen Marktpreisen sparst du sogar deutlich mehr. Das ist keine Hoffnung - das ist in der Formel verankert.
Du erhältst eine quartalsweise Abrechnung von uns für den EEG-Strom. Dein bestehender Stromanbieter rechnet nur den Reststrom ab, den du nicht über die EEG beziehst. So hast du volle Transparenz über beide Anteile.
Als Einspeiser erhältst du den Mittelpreis minus 1 ct Servicegebühr. Das ist in der Regel deutlich mehr als bei TIWAG oder dem OEMAG-Marktpreis - und dein Strom wird garantiert lokal von deinen Nachbarn verbraucht.
Die Preise folgen dem Markt (OEMAG Marktpreis), werden aber quartalsweise festgelegt. So profitierst du von günstigen Marktphasen, hast aber trotzdem Planungssicherheit. Die TIWAG-Garantie schützt dich nach oben.
Die Servicegebühr beträgt 1 ct/kWh und finanziert den Betrieb der EEG: Verwaltung, Abrechnung, Website und Mitgliederbetreuung. Sie wird transparent ausgewiesen und ist bereits in den angegebenen Preisen enthalten.
Nein! Alle Kosten sind transparent aufgeschlüsselt. Es gibt keine Grundgebühr, keine Anmeldegebühr, keine versteckten Zuschläge. Du zahlst nur für den Strom, den du tatsächlich über die EEG beziehst.
Nutze unseren Beispielrechner auf der Website. Gib deinen jährlichen Stromverbrauch ein und sieh sofort, wie viel du mit der EEG Itter sparen kannst - basierend auf den aktuellen Preisen.
Nein. Pauschalierte Land- und Forstwirte nach § 22 UStG sind von der Reverse-Charge-Regelung für Stromlieferungen (§ 19 Abs 1d UStG) ausgenommen.
Das bedeutet: Wenn du als pauschalierter Landwirt Strom aus deiner Photovoltaikanlage an die EEG lieferst, bleibt die normale Umsatzsteuerregelung bestehen. Du musst dir keine Gedanken über den Übergang der Steuerschuld machen.
Quelle: BMF FAQ zur UStBBKV
Berechne deine Ersparnis
Sieh dir die aktuellen Preise im Detail an.